KUNSTRECHT

Ein Blog für und um das Thema Kunstrecht. Kunstrecht bei Künstlern, Auktionen, Kunstmessen, Galerien, Kunsthandel, etc.

Mittwoch, November 30, 2005

FBI Liste der gestohlenen Kunstwerke

Wie zu erfahren war, stellt nun auch das FBI der USA eine Liste mit gestohlenen Kunstwerken in das Internet.

Link: http://www.fbi.gov/page2/nov05/toptenart111505.htm

Diese Seite umfasst viele gestohlene Kunstwerke, angefangen von Irak bis Much.

Abgesehe von dem Umstand, dass die Seite recht schlecht programmiert ist, existiert nun neben artloss, lostart, etc. eine weitere Datenbank für gestohlenen Werke im Internet. Statt einer Vereinheitlichung und zentralen Stelle, wird es langsam sowohl für den Kunsthandel als auch für den Bestohlenen unübersichtlich.
Seit längerer Zeit wird in Deutschland diskutiert, für den Handel es als verpflichtend anzusehen, bei Kunstwerken stets Datenbanken über gestohlene Kunst abzufragen. Wenn es eine solche Abfrage nachweislich nicht gab, soll dies entweder den Gutglaubensschutz zerstören, oder zumindest eine Haftung des Kunsthändlers ermöglichen.
Es ist aber fraglich, ob sich ein solcher Anspruch noch an der Wirklichkeit orientiert. Wenn nur 1-2 Datenbanken abzufragen wären, könnte man eine solche Reglegung, entweder gesetzlich oder als richterliche Rechtsfortbildung im Kunstrecht akzeptieren. Es wäre sogar denkbar, entweder eine eigene kunstrechtliche Norm oder endlich ein eigenen Kunstrecht mit einem entsprechenden Abschnitt über Sorgfaltspflichten zu schaffen.

Wenn aber immer mehr Datenbanken sich gründen, ohne sich abzugleichen, kann es einem Kunsthändler nicht mehr zugemutet werden, diese abzufragen. Ansonsten wäre er mehr mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt, als mit dem tatsächlichen Handel. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Zugriff z.T. kostenpflichtig aber immer zeitintensiv ist.

Vor der schaffung solcher Sorgfaltspflichten sollte daher bedacht werden, dass fast eine unüberschaubare Zahl von Datenbanken geschaffen werden.

Im Interesse alle am Kunsthandel Beteiligten und im Kunstrecht verankerten Personen wäre eine einzige zentrale Datenbank wünschenswert.

Österreich & Kroatien FAZ v. 29.11.2005

Gemäß einer Pressenachhricht haben Kroatien und Österreich einen Staatsvertrag über die Restitution von gestohlenen und enteigneten Gegenständen und Besitztümern geschlossen. Hintergrund war ein kroatisches Gesetz aus 2002, nach dem eine Naturalrestitution für Angehörige eines anderen Staates möglich ist, wenn ein bilaterales Abkommen mit diesem Staat geschlossen wird. Ein solches Abkommen existiert nun mit Österreich und soll auch demnächst mit Italien geschlossen werden.
Ab Inkraftterten des Abkommens haben dann die Geschädigten 6 Monate Zeit, ihre Ansprüche zu stellen. Dies betrifft aber nur Dinge, die sich in kroatischem Staatseigentum befinden. Man rechnet mit 440 Antragsstellern aus Österreich.

So anerkennenswert ein solches Vorgehen ist, und es auf den ersten Blick der Durchsetzung von Ansprüchen Dritter hilft, so hat ein solches Vorgehen auch eine Kehrseite der Medaille.
Nach einer kurzen Zeit von nur 6 Monaten verlieren alle möglichen Anspruchsinhaber ihre Recht und es tritt Rechtssicherheit zumindest für den Staat ein.

Wie die meisten wohl wissen, erst Recht wenn sie sich schon einmal in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befanden, ist eine Frist von 6 Monaten als absolute Ausschlußfrist sehr knapp bemessen.
Daher scheint es auch in diesem Gesetz und Abkommen auch darauf anzukommen, das Kapitel der Restitution zumindest für den Staat Kroatien endgültig abzuschließen.

Ein solches Vorgehen, den Ansprüchen Zwangsenteigneter Geltung zu verschaffen, verdient immer Hochachtung. Jedoch sollte man nicht die Frist zu kurz bemessen.

Griechenland vs Getty FAZ 29.11.2005

Nachdem Italien nun öffentlich Prozesse sowohl gegen das Getty als auch das Metropolitan führt bzw. androht, versucht nun auch Griechenland gegen das Getty Museum vorzugehen. Lt. FAZ v. 29.11.2005 stehen vier Kunstwerke aus dem vierten Jahrhundert vor Christus in Diskussion, die angeblich gestohlen und illegal ausgführt wurden. Diese wurden 1993 wahrscheinlich dann von Getty Museum erworben.

Es erstaunt, dass Griechenland nun auch auf den "Zug" gegen das Getty Museum aufspringt. Natürlich ist das Interesse von Griechenland anerkennenswert, dass es seine gestohlenen Werke wieder in Besitz bringen möchte. Natürlich kann das auch jederzeit geschehen. Aber es hat nach meiner Ansicht einen kleinen Beigeschmack, wenn dies zu einem Zeitpunkt geschieht, in dem das Getty unter massivem öffentlichen Druck steht. Es könnte, muss aber nicht, der Anschein erweckt werden, dass die Lage ausgenutzt werden soll, ohne große Prüfung und Offenlegung der eigenen Schwachstellen die gestohlenen Kunstwerke wieder zu erlangen.
Vielleicht wäre es besser gewesen, erst nach Abschluss des Verfahrens Italien vs Getty die Ansprüche in die Diskussion zu bringen.
Andererseits ist natürlich zu berücksichtigen, dass es nicht zum Vorteil des Getty gereichen darf, wenn Ansprüche anderer Staaten nur aufgrund der derzeitigen Situation zurückgestellt werden.
Wie man es dreht, es ist eine verfahrene Situation, für das Getty an erster Stelle, für die anderen Beteiligten aber auch.

Niederländische Glocke in BRD FAZ 29.11.2005

Wie in der FAZ v. 29.11.2005 zu lesen war, wurde eine Glocke aus der niederländischen Stadt Stadskanaal in der Gemeinde Neuscharrel gefunden. Die Glocke wurde wohl 1945 von den deutschen Truppen zum Einschmelzen benötigt, später aber dann nicht eingeschmolzen. Der Pfarrer aus Neuscharrel ist über die Rückgabe gesprächsbereit.

Eine solche kurze Notiz in der FAZ verdient jedoch Aufmerksamkeit!

Unbestreitbar stellt eine Glocke aus Bronze ein sakrales Kunstwerk dar. Dieses wurde durch deutsche Truppen "geraubt". Merkwürdigerweise werden hier jedoch keine Restitutionsgespräche mit Schlagworten und Argumenten aus verschiedenen Bereichen geführt. Vielmehr scheint man all die rechtlichen und tatsächliche Dinge, die ein solcher Fall normalerweise mit sich bringen würde, zu ignorieren.

Würde es sich um ein Gemälde eines niederländischen Meisters handeln, wären wahrscheinlich ganz andere Kräfte und Personen beteiligt. Aber es geht um den sakralen Bereich. Die Rückgabe wird durch die Pfarrer / Beteiligten der beiden Gemeinden wohl vereinbart bzw. versucht zu vereinbaren.
Es hat den Anschein, dass es wohl einen großen Unterschied macht, gerade in diesen Fällen der Restitution, ob es sich um wertvolle Gemälde / Kunstwerke, oder "nur" eine Glocke aus einer Kirche handelt, die aber wohlweislich einen hohen künstlerischen und materiellen Wert besitzt. Man wird abwarten dürfen, wie der Fall ausgeht.

Montag, November 28, 2005

Rechtsstreit Menzel Bild Dresden SZ 28.11.2005

Wie in der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.2005 zu lesen war, hat ein Menzel Bild aus Dresden immer noch nicht das Ende einer Reise angelangt. Nachdem das Gemälde, wie dem Artikel zu entnehmen war, 1935 für 25.000 Reichsmark (angeblicher Wert damals ca. 60 - 70.000 RM lt. Aussage des damaligen Leiters der Kunstgalerie) von Frau Meyer an die Dresdener Galerie verkauft worden war, sie starb 1942 in Polen, und der Sohn in den 1960er Jahren relativ arm verstarb, haben die jetzigen Erben 2,8 Mio Euro für das Gemälde erhalten. Jedoch steht in Streit, wo das Bild verbleiben soll, nachdem es nun in London aufbewahrt wird.

Es steht in Frage, wie in solchen Fällen verfahren werden soll. Nicht ganz gesichert ist, lt. Peter Raue (s. Art. SZ), ob es sich überhaupt um ein Gemälde handelt, dass in den betreffenden Zeitraum "geraubt" wurde, oder ob es noch rechtmäßig verkauft wurde. In dem entsprechenden Artikel wurde nicht berichtet, zu welchen Preisen Gemälde von Menzel damals angesetzt waren. Auch wenn Preise von Gemälden variieren, jedes Stück ist ein Unikat und besitzt seinen eigenen Wert, so kann man doch einen Schnitt feststellen (siehe z.B. artprice.com). Dies müsste man zuerst festlegen.
Eine andere Frage ist die moralische, ethische. Es fragt sich, warum der Sohn von Frau Meyer solange nicht einen Anspruch stellte, oder ob es schon Kontakte zwischen ihm und Dresden gab. Dies wäre auch sehr interessant. Letztlich ist es oft schade, dass jetzige Erben weder die Geschichte des Bildes noch seinen ideellen Wert schätzen, sondern vielmher auf das Geld aus sind. Wobei dies ihnen nicht Übel genommen werden darf.
Trotzdem sollte man immer noch das Kunstwerk berücksichtigen.
Leider wird in diesen Fällen oft die gesamte Geschichte nicht aufgearbeitet, sondern die Parteien versuchen sich in Geheimhaltung zu üben. Aber gerade das Gegenteil wäre wichtig, um Klarheit zu schaffen und auch sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Natürlich bedeutet dies einen langen Prozess, der aber nötig ist. Nur so können Vergleiche angestellt, Erfahrungen gesammelt und die Geschichte lückenlos aufgeklärt werden.
Dies liegt leider nicht oft in der Intention der Beteiligten, auch um den Ruf zu wahren.
Man wird sehen, wie in diesem Fall das Kunstwerk später ausgestellt wird.

Samstag, November 26, 2005

Italien vs Metropolitan, FAZ 26.11.2005

In der FAZ vom 26.11.2005 fand sich ein Artikel über den Kunstrecht - Streit zwischen Italien und dem MOMA in den USA. Bemerkenswerterweise befand sich der Artikel nicht unter der Rubrik Kunstmarkt, sondern verbarg sich im Feuilleton. Der Artikel bezog sich auf einen Rechtsstreit zwischen dem Staat Italien und dem Metropolitan Museum. In diesem Rechtstreit ging es um mehrere illegal ausgegrabense antike Stücke, die sich nun in den USA befinden. Der mit involvierte Kunsthändler steht in Italien der Prozeß bevor.
Nachdem ja der Streit Italien vs Getty groß in der Presse behandelt wird, fanden sich die Ansprüche gegen das Metropolitan nicht so sehr in der Presse. Um einen weiteren Trubel zu vermeiden, wurde ein Kompromiß geschlossen. So geht das Eigentum nach Italien, die Stücke verbleiben in den USA. Beide Seiten vermeiden dadaurch einen Rechtsstreit in der Öffentlichkeit über Jahre, der auch zu diplomatischen Verwirrungen führen könnte.

So sehr eine solche Einigung zu begrüßen ist, und auf den ersten Blick den Kunstwerken zu Gute kommt, existiert auch eine negative Seite.
Die Stücke wurden, wie von italienischer seite vorgetragen wurde, illegal augegraben und dementsprechend illegal ausgeführt.
Um solche schwarzen Transaktionen lückenlos aufklären zu können, wäre eine genaue Analyse wichtig. Nicht nur, um den aktuellen Fall zu lösen und rechtlich sauber aufarbeiten zu können, sondern auch um Fehler im system zu erkennen und das kulturelle Erbe Italiens vor Raubgrabungen in Zukunft zu schützen.
Natürlich ist es begrüßenswert, dass die Kunstwerke weiterhin in den USA dem Metropolitan erhalten bleiben, aber um den Preis der Aufklärung ? Es stellt sich die Frage, ob solche Kompromisse von einem Staat geschlossen werden sollten. Ich befürworte einen Kompromiß zwischen Privaten, neudeutsch gerne auch in einem Mediationsverfahren, aber ein Staat sollte auf eine lückenlose Aufklärung drängen. Schließlich geht es auch um sein nationales Erbe, das den zukünftigen Generationen bewahrt bleiben muss. Und ein Staat besitzt auch das Durchhaltevermögen für eine solche Auseinandersetzung, das bei Privaten oft durch Geld oder Geduld begrenzt wird.

Beschlagnahme von Kunst FAZ v. 25.11.2005

In der FAZ v. 25.11.2005 wurde ein guter Artikel über die Beschlagnahme mehrerer Gemälde durch Schweizer Behörden veröffentlicht. Im wesentlichen ging es darum, dass eine Firma Ansprüche gegen den Staat Russland aufgrund verschiedener Lebensmittellieferungen hatte. Um die offenen Forderungen durchzusetzen, beantragte die Firma eine Beschlagnahme von Gemälden, die sich im Rahmen eines Kulturaustausches in einer Ausstellung in der Schweiz befanden. Diese Beschlagnahme wurde jedoch für ungültig erklärt, da die Schweiz verpflichtet sei, die Gemälde zurückzugeben.

Der Autor des Artikels ist dabei der Meinung, dass hierdurch eine neue Art von internationalem Recht geschaffen wurde.

Es kann dahinstehen, ob ein solches Sonderrecht neu geschaffen wurde, obwohl die Argumente des Autors nachvollziehbar und gut begründet sind. Denn es ist die Tatsache wichtig, dass Kunst nicht als Druckmittel benutzt werden darf, um Forderungen aus völlig anderen Geschehnissen durchzusetzen. Denn Kunstwerke stellen nicht nur einen materiellen Wert dar. Sie sind vielmehr Symbole für einen Staat, mit denen sich viele Personen identifizieren. Sie sind Träger für verschiedene Informationen, bei Leihgaben von Staaten sind auch meist politische und soziale Aspekte mit der Leihgabe verknüpft. Als Symbool für Freundschaft, gute kulturelle Partnerschaft, etc. Auch haben Gemälde einen eigenen Innhalt, welcher neben dem Geldwert eine eigene Stellung besitzt. Würde man eine solche Beschlagnahme dulden, wäre überdies der internationale Leihverkehr stark beschädigt. Viele würden nicht in den Genuss der Bilder kommen, da eine Reise an den originären Standort für viele Menschen oft nicht möglich ist. Nur durch Leihverkehr kann ein Original vielen Menschen an vielen Standorten zugänglich gemacht werden. Und nur ein Original besitzt die ideelle Wirkung, eine kopuie könnte das nie erreichen. Daher sollte der Leihverkehr geschützt werden.

Freitag, November 25, 2005

Eröffnung des Blogs

Da keine gute Seite im Internet existiert, die kunstrechtliche Geschehnisse, Gerichtsverfahren aus dem Kunstrecht, Vorfälle in der Kunstwelt mit kunstrechtlichem Bezug, etc. zusammenfasst, soll neben den anderen Projekten hierzu später mehr, dieser Blog etwas Abhilfe schaffen. Hierzu gehört auch endlich eine Sammlung von Veröffentlichungen aus Zeitungen, Internetseiten, und anderen Quellen anzulegen. Der Weg wird steinig und die Sammlung wird auch nicht den Anspruch auf komplette Vollständigkeit erheben, aber sie wird hoffentlich einen Ausschnitt aus der Welt des Kunstrechts aufzeigen. Nicht zu vergessen sind natürlich eigene Anmerkungen und Sichtweisen zu Vorkomnissen, die eine rein subjektive Darstellung und Meinung enthalten.