KUNSTRECHT

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Donnerstag, Januar 26, 2006

Schwund an Werken aus Bronze und Stahl

Wie aus der heutigen Presse zu erfahren war, verzeichnen viele Museen und private Sammler einen Schwund an großen Kunstwerken aus Bronze und / oder Stahl. Diese Werke sollen gestohlen werden, um an das Rohmaterial zu gelangen.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Diebe wirklich in Kauf nehmen, ein Objekt mit einem Wert von 1 Mill. Euro zu klauen, um den Rohpreis von beispielsweise 50.000 Euro zu erlangen. Einerseits ist dies fast das perfekte Verbrechen, da das eingeschmolzene Kunstwerk nie wieder auffindbar ist, andererseits stellt sich aber das Problem, dass der Nutzen sehr niedrig und das Risiko sehr hoch ist. Letztendlich wissen nur die Täter den Sinn.

Fragwürdiger und von kunstrechtlichem Interesse ist die Tatsache, dass oft die Beteiligten (Lagerfirma, etc.) um den Wert eines gestohlenen Werkes diskutieren. Neben dem Problem, dass es sehr schwierig, vielleicht unmöglich ist, den Wert objektiv festzulegen, stellt sich die Frage, warum die Beteiligten nicht einen Wert definitiv in dem Lagervertrag festgeschrieben haben. Dies wäre sinnvoll, denn die spätere Diskussion um den Wert kann zermürbend sein. Im übrigen könnte man sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass der ideelle Inhalt eines Kunstwerks nicht messbar sei, und auch nicht geldmäßig gefasst werden könnte, so dass nur der Materialwert zählen. Hier würde dann nur der Rohpreis, also beispielsweise nur die 50.000 Euro, in Frage kommen. So widersinnig dies erscheinen mag, aber tatsächlich haben die Täter auch keinen anderen Preis erzielt. Natürlich kann man hier entgegen, dass bei einem Gemälde dann nur eine Materialwert von einigen Euro anfallen würde. Dieses Argument überzeugt auch. Denn es kann nicht sein, dass ein gestohlener Picasso nur einen Versicherungswert von 20 Euro (Rahmen und Leinwand) besitzt. Aber der z.t. sehr hohe und irrationale Preis eines Sammlers, der das Gemälde um jeden Preis haben wollte, kann auch nicht Grundlage sein. Insofern sollte in diesen Verträgen immer ein Preis vereinbart sein.