KUNSTRECHT

Ein Blog für und um das Thema Kunstrecht. Kunstrecht bei Künstlern, Auktionen, Kunstmessen, Galerien, Kunsthandel, etc.

Mittwoch, November 30, 2005

FBI Liste der gestohlenen Kunstwerke

Wie zu erfahren war, stellt nun auch das FBI der USA eine Liste mit gestohlenen Kunstwerken in das Internet.

Link: http://www.fbi.gov/page2/nov05/toptenart111505.htm

Diese Seite umfasst viele gestohlene Kunstwerke, angefangen von Irak bis Much.

Abgesehe von dem Umstand, dass die Seite recht schlecht programmiert ist, existiert nun neben artloss, lostart, etc. eine weitere Datenbank für gestohlenen Werke im Internet. Statt einer Vereinheitlichung und zentralen Stelle, wird es langsam sowohl für den Kunsthandel als auch für den Bestohlenen unübersichtlich.
Seit längerer Zeit wird in Deutschland diskutiert, für den Handel es als verpflichtend anzusehen, bei Kunstwerken stets Datenbanken über gestohlene Kunst abzufragen. Wenn es eine solche Abfrage nachweislich nicht gab, soll dies entweder den Gutglaubensschutz zerstören, oder zumindest eine Haftung des Kunsthändlers ermöglichen.
Es ist aber fraglich, ob sich ein solcher Anspruch noch an der Wirklichkeit orientiert. Wenn nur 1-2 Datenbanken abzufragen wären, könnte man eine solche Reglegung, entweder gesetzlich oder als richterliche Rechtsfortbildung im Kunstrecht akzeptieren. Es wäre sogar denkbar, entweder eine eigene kunstrechtliche Norm oder endlich ein eigenen Kunstrecht mit einem entsprechenden Abschnitt über Sorgfaltspflichten zu schaffen.

Wenn aber immer mehr Datenbanken sich gründen, ohne sich abzugleichen, kann es einem Kunsthändler nicht mehr zugemutet werden, diese abzufragen. Ansonsten wäre er mehr mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt, als mit dem tatsächlichen Handel. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Zugriff z.T. kostenpflichtig aber immer zeitintensiv ist.

Vor der schaffung solcher Sorgfaltspflichten sollte daher bedacht werden, dass fast eine unüberschaubare Zahl von Datenbanken geschaffen werden.

Im Interesse alle am Kunsthandel Beteiligten und im Kunstrecht verankerten Personen wäre eine einzige zentrale Datenbank wünschenswert.