Uni Heidelberg gibt Griechenland Teil des Parthenonfries zurück
Wie aus der Presse (FAZ) zu erfahren war, gibt die Ruprecht - Karls Universität Heidelberg ein Teil (8x9cm) des Parthenonfrieses an Griechenland zurück. Das Fragment stellt die Ferse einer Person dar und wurde aufgrund von Bedeutungslosigkeit bisher nicht in Heidelberg gezeigt. Man erhofft sich von dieser Rückgabe einen Denkanstoß für die berühmten "Elgin Marbles", welche Griechenland schon seit Jahrzehnten von England zurückfordert. Bisher wurde der Anspruch aber abgelehnt.
So sehr solche Rückgaben zu befürworten sind, muss man meiner Ansicht nach immer beide Seiten der Medaille beachten. Zwar kehrt ein Stück an den "Ursprungsort" zurück, auf der anderen Seite ist zu fragen, ob nicht erst die Aufbewahrung an einem anderen Ort, meist in einem Museum, die Erhaltung des Objektes für die Nachwelt erst ermöglicht hat. Auch müssen z.T. Kunstwerke nicht am Originalort vorhanden sein, um deren Bedeutung zu erschließen. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass gerade Bruchstücke aus dem Altertum in ihrere historischen Bedeutung eine reine Gebäudeverzierung darstellten, oder sogar nur einen Nutzwert besaßen, wenn auch in einer entsprechenden Form, man denke nur an die antiken Säulen. Aber es stellt sich auch die Frage, wie weit man in solche Rückgabeforderungen in der Zeit zurückgehen soll. Die letzten 2 Jahrhunderte, die letzten 5 Jahrhunderte, oder sogar das letzte Jahrtausend ? Wie schwer ist es, nicht nur rechtlich sondern auch historisch, den Weg der Stücke nachzuvollziehen. Eine Herausforderung, wenn nicht sogar Lebensaufgabe, für Kunstrecht und Geschichte. Auf der anderen Seite sprechen auch viele Argumente für eine Rückgabe an den Originalort, die zu überprüfen sind. Solche Fälle sollten nicht nur aus historischer und kunstrechtlicher Sicht beurteilt werden, sondern es sollte eine Lösung gefunden werden, die auch dem Kunstwerk gerecht wird.
So sehr solche Rückgaben zu befürworten sind, muss man meiner Ansicht nach immer beide Seiten der Medaille beachten. Zwar kehrt ein Stück an den "Ursprungsort" zurück, auf der anderen Seite ist zu fragen, ob nicht erst die Aufbewahrung an einem anderen Ort, meist in einem Museum, die Erhaltung des Objektes für die Nachwelt erst ermöglicht hat. Auch müssen z.T. Kunstwerke nicht am Originalort vorhanden sein, um deren Bedeutung zu erschließen. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass gerade Bruchstücke aus dem Altertum in ihrere historischen Bedeutung eine reine Gebäudeverzierung darstellten, oder sogar nur einen Nutzwert besaßen, wenn auch in einer entsprechenden Form, man denke nur an die antiken Säulen. Aber es stellt sich auch die Frage, wie weit man in solche Rückgabeforderungen in der Zeit zurückgehen soll. Die letzten 2 Jahrhunderte, die letzten 5 Jahrhunderte, oder sogar das letzte Jahrtausend ? Wie schwer ist es, nicht nur rechtlich sondern auch historisch, den Weg der Stücke nachzuvollziehen. Eine Herausforderung, wenn nicht sogar Lebensaufgabe, für Kunstrecht und Geschichte. Auf der anderen Seite sprechen auch viele Argumente für eine Rückgabe an den Originalort, die zu überprüfen sind. Solche Fälle sollten nicht nur aus historischer und kunstrechtlicher Sicht beurteilt werden, sondern es sollte eine Lösung gefunden werden, die auch dem Kunstwerk gerecht wird.

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