Beschlagnahme von Kunst FAZ v. 25.11.2005
In der FAZ v. 25.11.2005 wurde ein guter Artikel über die Beschlagnahme mehrerer Gemälde durch Schweizer Behörden veröffentlicht. Im wesentlichen ging es darum, dass eine Firma Ansprüche gegen den Staat Russland aufgrund verschiedener Lebensmittellieferungen hatte. Um die offenen Forderungen durchzusetzen, beantragte die Firma eine Beschlagnahme von Gemälden, die sich im Rahmen eines Kulturaustausches in einer Ausstellung in der Schweiz befanden. Diese Beschlagnahme wurde jedoch für ungültig erklärt, da die Schweiz verpflichtet sei, die Gemälde zurückzugeben.
Der Autor des Artikels ist dabei der Meinung, dass hierdurch eine neue Art von internationalem Recht geschaffen wurde.
Es kann dahinstehen, ob ein solches Sonderrecht neu geschaffen wurde, obwohl die Argumente des Autors nachvollziehbar und gut begründet sind. Denn es ist die Tatsache wichtig, dass Kunst nicht als Druckmittel benutzt werden darf, um Forderungen aus völlig anderen Geschehnissen durchzusetzen. Denn Kunstwerke stellen nicht nur einen materiellen Wert dar. Sie sind vielmehr Symbole für einen Staat, mit denen sich viele Personen identifizieren. Sie sind Träger für verschiedene Informationen, bei Leihgaben von Staaten sind auch meist politische und soziale Aspekte mit der Leihgabe verknüpft. Als Symbool für Freundschaft, gute kulturelle Partnerschaft, etc. Auch haben Gemälde einen eigenen Innhalt, welcher neben dem Geldwert eine eigene Stellung besitzt. Würde man eine solche Beschlagnahme dulden, wäre überdies der internationale Leihverkehr stark beschädigt. Viele würden nicht in den Genuss der Bilder kommen, da eine Reise an den originären Standort für viele Menschen oft nicht möglich ist. Nur durch Leihverkehr kann ein Original vielen Menschen an vielen Standorten zugänglich gemacht werden. Und nur ein Original besitzt die ideelle Wirkung, eine kopuie könnte das nie erreichen. Daher sollte der Leihverkehr geschützt werden.
Der Autor des Artikels ist dabei der Meinung, dass hierdurch eine neue Art von internationalem Recht geschaffen wurde.
Es kann dahinstehen, ob ein solches Sonderrecht neu geschaffen wurde, obwohl die Argumente des Autors nachvollziehbar und gut begründet sind. Denn es ist die Tatsache wichtig, dass Kunst nicht als Druckmittel benutzt werden darf, um Forderungen aus völlig anderen Geschehnissen durchzusetzen. Denn Kunstwerke stellen nicht nur einen materiellen Wert dar. Sie sind vielmehr Symbole für einen Staat, mit denen sich viele Personen identifizieren. Sie sind Träger für verschiedene Informationen, bei Leihgaben von Staaten sind auch meist politische und soziale Aspekte mit der Leihgabe verknüpft. Als Symbool für Freundschaft, gute kulturelle Partnerschaft, etc. Auch haben Gemälde einen eigenen Innhalt, welcher neben dem Geldwert eine eigene Stellung besitzt. Würde man eine solche Beschlagnahme dulden, wäre überdies der internationale Leihverkehr stark beschädigt. Viele würden nicht in den Genuss der Bilder kommen, da eine Reise an den originären Standort für viele Menschen oft nicht möglich ist. Nur durch Leihverkehr kann ein Original vielen Menschen an vielen Standorten zugänglich gemacht werden. Und nur ein Original besitzt die ideelle Wirkung, eine kopuie könnte das nie erreichen. Daher sollte der Leihverkehr geschützt werden.

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