Klage gegen Van Gogh Museum in Amsterdam - Gutachten
Wie aus der Presse (FAZ 30.11.2005) zu erfahren war, wurde eine Klage gegen das Van Gogh Museum, Amsterdam, eingereicht.
Hintergrund der Klage bildet folgender Fall: Ein Kunstsammler entdeckte 1991 auf einem Pariser Flohmarkt ein Gemälde und schrieb es Van Gogh zu. Er bezahlt für das Gemälde umgerechnet 1.500 Euro und nahm es mit.
Um es als echten Van Gogh verkaufen zu können, zu einem sehr viel höheren Preis, wurde es als echter Van Gogh wohl von ihm bezeichnet.
Nach einem etwas längeren Zeitraum sollte daraufhin das Gemälde in einem kleineren französischen Auktuonshaus versteigert werden. Daraufhin prüfte das Van Gogh Museum die Echtheit des Werkes und kam zu dem Schluß, dass es sich nicht um eine Werk des Künstlers Van Gogh handelt. Dadurch verbot der französische Auktionsrat die Auktion des Gemäldes.
Eine Kunstsammler befand im Gegenteil hierzu das Gemälde für echt und wollte den geforderten Preis in Höhe von 2 Millionen Euro zahlen.
Nun kommt man zu der Klage. Der Eigentümer des Gemäldes beruft sich darauf, dass durch die Einschätzung des Gemäldes durch das Van Gogh Museum als unecht ein Schaden in Höhe von 2 Millionen Euro entstanden sei, da durch dieses Urteil das Gemälde nicht verkauft werden konnte. Dabei reichte er nun Klage ein.
Unabhängig von diesem Rechtsstreit berührt das Thema "Echtheit" ein sehr sensibles und sowohl kunstrechtlich heikles als auch künstlerisch umstrittenes Gebiet. Man könnte fast sagen, dass man in das Wespennest der Kunstbegutachtung sticht.
Eine solche Einordnung als "Echt" oder "Unecht" hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, nachdem Gemälde, wenn sie einem bestimmten Künstler zugeordnet werden können, einen weit höheren Preis erzielen, als Gemälde ohne Zuordnung oder Monographen, wenn sie in den übrigen Gebieten (Technik, Genre, etc.) sich ähnlich sind. Ein Name bringt einfach mehr Marktwert.
Daneben spielt es für den Wert auch eine Rolle, dass nicht zuviele Werke eines Meisters existieren, je mehr, desto niedriger der Preis, ein einfaches Marktgesetz.
In diesem Zusammenhang versuchen natürlich Eigentümer von Gemälden, wenn sie ein noch nicht zugeordnetes Bild besitzen, dieses über Gutachter einem Meister zuordnen zu lassen. Auf der anderen Seite versuchen natürlich große Sammlungen, dass nicht fälschlich Werke zugeordnet werden, wobei es auch Stimmen gibt, die behaupten, dass sie sich vor Preisverfall schützen wollen, gleichgültig ob es tatsächlich ein Original sein könnte. So gab es neben dem "Mädchen mit dem Perlenohrring" viele weitere spektakuläre Auseinandersetzungen über die Echtheit. Groß in der Presse wurden auch Gemälde wie Rembrandts "Mann mit dem Goldhelm" dargestellt.
Aber neben diesen Überlegungen taucht im Rahmen des dargestellten Prozesses die Frage auf, haften eigentlich Gutachter für ihr Gutachten. Nachdem durch die Schuldrechtsreform die Haftung des Gutachters z.T. vor Gericht erweitert wurde, stellt sich die Frage umsomehr, wenn ungefragt Gutachten erstellt werden, bzw. Meinungen kundgetan werden.
Es eröffnet sich ein Gebiet in dem es keine rechtlich passenden Lösungen gibt, eigentlich wäre dies eine Möglichkeit für die Schaffung eines eigenes Kunstrechts. Denn solche Gutachten entscheiden über hohe Werte, Bilder besitzen nicht nur ideele sondern auch materielle Werte. Und wenn sich ein Gutachten als falsch herausstellt, wie sieht es mit der Haftung aus ? Welche grundlegenden Dinge müssen bei einer Begutachtung von Kunstwerken beachtet werden ?
Neben diesen Fragen existiert noch ein ganz anderes tatsächliches Problem : Wer soll das Gutachten erstellen ? Oft gibt es nur wenige, wenn sogar nur einen, Gutachter, der in der Lage ist, ein Gemälde einem bestimmten Künstler zuzuordnen. Diese Person / Einrichtung führt sogar das "wichtige" Werksverzeichnis. Und wenn eine solche Person ein Kunstwerk für falsch hält, wer könnte dann überhaupt ein Gegengutachten erstellen ? So scheint es eigentlich keinen besseren Gutachter für Van Gogh zu geben als das Van Gogh Museum selbst, oder ? Dies sind Fragen, die bei einer Lösung gestellt werden müssen.
Hintergrund der Klage bildet folgender Fall: Ein Kunstsammler entdeckte 1991 auf einem Pariser Flohmarkt ein Gemälde und schrieb es Van Gogh zu. Er bezahlt für das Gemälde umgerechnet 1.500 Euro und nahm es mit.
Um es als echten Van Gogh verkaufen zu können, zu einem sehr viel höheren Preis, wurde es als echter Van Gogh wohl von ihm bezeichnet.
Nach einem etwas längeren Zeitraum sollte daraufhin das Gemälde in einem kleineren französischen Auktuonshaus versteigert werden. Daraufhin prüfte das Van Gogh Museum die Echtheit des Werkes und kam zu dem Schluß, dass es sich nicht um eine Werk des Künstlers Van Gogh handelt. Dadurch verbot der französische Auktionsrat die Auktion des Gemäldes.
Eine Kunstsammler befand im Gegenteil hierzu das Gemälde für echt und wollte den geforderten Preis in Höhe von 2 Millionen Euro zahlen.
Nun kommt man zu der Klage. Der Eigentümer des Gemäldes beruft sich darauf, dass durch die Einschätzung des Gemäldes durch das Van Gogh Museum als unecht ein Schaden in Höhe von 2 Millionen Euro entstanden sei, da durch dieses Urteil das Gemälde nicht verkauft werden konnte. Dabei reichte er nun Klage ein.
Unabhängig von diesem Rechtsstreit berührt das Thema "Echtheit" ein sehr sensibles und sowohl kunstrechtlich heikles als auch künstlerisch umstrittenes Gebiet. Man könnte fast sagen, dass man in das Wespennest der Kunstbegutachtung sticht.
Eine solche Einordnung als "Echt" oder "Unecht" hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, nachdem Gemälde, wenn sie einem bestimmten Künstler zugeordnet werden können, einen weit höheren Preis erzielen, als Gemälde ohne Zuordnung oder Monographen, wenn sie in den übrigen Gebieten (Technik, Genre, etc.) sich ähnlich sind. Ein Name bringt einfach mehr Marktwert.
Daneben spielt es für den Wert auch eine Rolle, dass nicht zuviele Werke eines Meisters existieren, je mehr, desto niedriger der Preis, ein einfaches Marktgesetz.
In diesem Zusammenhang versuchen natürlich Eigentümer von Gemälden, wenn sie ein noch nicht zugeordnetes Bild besitzen, dieses über Gutachter einem Meister zuordnen zu lassen. Auf der anderen Seite versuchen natürlich große Sammlungen, dass nicht fälschlich Werke zugeordnet werden, wobei es auch Stimmen gibt, die behaupten, dass sie sich vor Preisverfall schützen wollen, gleichgültig ob es tatsächlich ein Original sein könnte. So gab es neben dem "Mädchen mit dem Perlenohrring" viele weitere spektakuläre Auseinandersetzungen über die Echtheit. Groß in der Presse wurden auch Gemälde wie Rembrandts "Mann mit dem Goldhelm" dargestellt.
Aber neben diesen Überlegungen taucht im Rahmen des dargestellten Prozesses die Frage auf, haften eigentlich Gutachter für ihr Gutachten. Nachdem durch die Schuldrechtsreform die Haftung des Gutachters z.T. vor Gericht erweitert wurde, stellt sich die Frage umsomehr, wenn ungefragt Gutachten erstellt werden, bzw. Meinungen kundgetan werden.
Es eröffnet sich ein Gebiet in dem es keine rechtlich passenden Lösungen gibt, eigentlich wäre dies eine Möglichkeit für die Schaffung eines eigenes Kunstrechts. Denn solche Gutachten entscheiden über hohe Werte, Bilder besitzen nicht nur ideele sondern auch materielle Werte. Und wenn sich ein Gutachten als falsch herausstellt, wie sieht es mit der Haftung aus ? Welche grundlegenden Dinge müssen bei einer Begutachtung von Kunstwerken beachtet werden ?
Neben diesen Fragen existiert noch ein ganz anderes tatsächliches Problem : Wer soll das Gutachten erstellen ? Oft gibt es nur wenige, wenn sogar nur einen, Gutachter, der in der Lage ist, ein Gemälde einem bestimmten Künstler zuzuordnen. Diese Person / Einrichtung führt sogar das "wichtige" Werksverzeichnis. Und wenn eine solche Person ein Kunstwerk für falsch hält, wer könnte dann überhaupt ein Gegengutachten erstellen ? So scheint es eigentlich keinen besseren Gutachter für Van Gogh zu geben als das Van Gogh Museum selbst, oder ? Dies sind Fragen, die bei einer Lösung gestellt werden müssen.

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