KUNSTRECHT

Ein Blog für und um das Thema Kunstrecht. Kunstrecht bei Künstlern, Auktionen, Kunstmessen, Galerien, Kunsthandel, etc.

Freitag, Dezember 30, 2005

Die Stadt Wuppertal kauft eins von drei zurückgegeben Raubkunst - Gemälden zurück

Eine Meldung in der Tagespresse weckt das kunstrechtliche Interesse. So wurde berichtet, dass die Stadt Wuppertal drei Kunstwerke zurückgab, welche als Raubkunst qualifiziert wurden. Eines davon wurde diesmal rechtmäßig erworben, um es an den angestammten Ort zurückzuführen.

Leider sind keine Verhandlungsdetails sowie die Wege der Aufklärung des Sachverhaltes bekannt. Wie schon öfters angeführt werden, bedarf gerade das sensible und auch z.T. politische hochbrisante Kapitel der Raubkunst genauer und gründlicher Aufklärung. In diesem Bereich kann aber nur eine gute und angemessene Aufklärung erreicht werden, wenn solche Verfahren öffentlich gemacht werden, und nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Nur eine solche öffentliche Aufklärung kann allen Beteiligten dienen und auch für weitere Fälle von großem Nutzen sein.

Pariser Museum fordert 13 Goldschmiedekunstwerke zurück

Wie der Presse zu entnehmen war, fordert ein Pariser Museum dreizehn Goldschmiederarbeiten zurück. Brisant ist der Umstand, dass diese Gegenstände schon 1992 in das Eigentum des Museum gelangt waren, aber niemals der Besitz übertragen wurde. Da diese Übertragung nie stattfand, wurden die Arbeiten 2001 im Auftrag der Stiftung Salomon de Rothschild versteigert. Nach der Auktion wollte der Käufer sogar die Goldschmiedearbeiten zurückgeben und klagte auf Rückabwicklung, als Gründe führt er falsche Jahresangaben im Katalog, Mängel, etc. an. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da lt. Gericht der niedrige Preis und Mängelangaben auf den Zustand der Objekte hinwiesen. Pikanterweise hatte das Museum sogar selbst die Ausfuhrgenehmigungen für die Goldkunstwerke erteilt.

Nun fordert es jedoch die Arbeiten als Eigentümerin zurück, der Ausgang ist abzuwarten.

Dieses kunstrechtliche Verfahren wirft gleich mehrere Fragen auf. Neben dem gutgläubigen Erwerb der Kunstwerke, die in dem Verfahren auf Rückgabe auch wahrscheinlich zu stellen sind, und ob in der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung nicht eine Einwilligung zum Verkauf vielleicht gesehen werden kann, sowie weiteren Fragen, stellt sich die interessantere Frage in dem ersten Prozess des Ersteigerers auf Rückabwicklung. Wie verhält es sich in kunstrechtlicher Sicht mit Katalogbeschreibungen und der Frage der Haftung ? Muss das Auktonshaus haften ? Oder der Einlieferer ? Kann ein niedriger Preis ein Merkmal für eine falsche Einordnung sein ? Ist die Haftung sogar ausgeschlossen, wenn zwar die Beschreibung falsch, der niedrige Preis aber einen Hinweis hierauf bietet ? Diese Fragen sind für den täglichen Auktionsverkehr von enormer Bedeutung. Gerade eine Veröffentlichung des früheren Urteils wäre von kunstrechtlichem Interesse.

Samstag, Dezember 10, 2005

In einer Sendung von Arte zu Katharine der Großen ging es zwar vordergründig um das erotische Kabinett im Winterpalast, bei genauerem hinhören haben sich viele Raubkunstforscher zu Wort gemeldet.

Hier war auch wieder festzustellen, dass neben der klassischen rechtlichen Klärung von Raubkunst dieses Feld immer noch von vielen Geheimnissen und Schatzjägerträumen geprägt wird.
Natürlich steht oft am Anfang oft eine Suche, sogar eine Schatzsuche, aber em Ende darf nicht die rechtliche Seite vergessen werden, gleichgültig ob es sich um "wertlose", "wertvolle" oder sogar Schätze wie das Bernsteinzimmer handelt.
Wird die rechtliche Seite nicht beachtet, kann es passieren, dass das Ende einer Suche und die Herstellung eines neuen Zustandes der Anfang einer langen rechtlichen Odysee bedeutet. Man wird abwarten, wie dieses Theman sich weiter entwickelt, gerade in der Beziehung Russland - Deutschland.

Dienstag, Dezember 06, 2005

Italien vs Getty / True SZ v. 06.12.2005

Nachdem die letzten Tage keine neuen Nachrichten aus der kunstrechtlichen Welt zu verzeichnen waren, gab es immer hin heute eine kleine Anmerkung in der Süddeutschen Zeitung. Hierbei ging es wieder um den Prozeß Italien gegen Frau True (Getty) und Herrn Hecht (Kunsthändler). Es wurden im Rahmen des Prozesses Fotos der geraubten Artefakte gezeigt und festgestellt, dass etwa 200 Zeugen gehört werden. Im Verlauf des nächsten Jahres kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.

Nachdem nun ja auch schon Griechenland sich mit diesem Thema auseinandersetzte (s. Blog), kann der Ausgang des Verfahrens mit Spannung erwartet werden. Insbesondere könnte es in der Frage brisant werden, wie und wo ein eventuelles Urteil vollstreckt werden kann Dies könnte zu diplomatischen Problemen führen. Man darf gespannt sein.

Donnerstag, Dezember 01, 2005

Klage gegen Van Gogh Museum in Amsterdam - Gutachten

Wie aus der Presse (FAZ 30.11.2005) zu erfahren war, wurde eine Klage gegen das Van Gogh Museum, Amsterdam, eingereicht.
Hintergrund der Klage bildet folgender Fall: Ein Kunstsammler entdeckte 1991 auf einem Pariser Flohmarkt ein Gemälde und schrieb es Van Gogh zu. Er bezahlt für das Gemälde umgerechnet 1.500 Euro und nahm es mit.
Um es als echten Van Gogh verkaufen zu können, zu einem sehr viel höheren Preis, wurde es als echter Van Gogh wohl von ihm bezeichnet.
Nach einem etwas längeren Zeitraum sollte daraufhin das Gemälde in einem kleineren französischen Auktuonshaus versteigert werden. Daraufhin prüfte das Van Gogh Museum die Echtheit des Werkes und kam zu dem Schluß, dass es sich nicht um eine Werk des Künstlers Van Gogh handelt. Dadurch verbot der französische Auktionsrat die Auktion des Gemäldes.
Eine Kunstsammler befand im Gegenteil hierzu das Gemälde für echt und wollte den geforderten Preis in Höhe von 2 Millionen Euro zahlen.
Nun kommt man zu der Klage. Der Eigentümer des Gemäldes beruft sich darauf, dass durch die Einschätzung des Gemäldes durch das Van Gogh Museum als unecht ein Schaden in Höhe von 2 Millionen Euro entstanden sei, da durch dieses Urteil das Gemälde nicht verkauft werden konnte. Dabei reichte er nun Klage ein.

Unabhängig von diesem Rechtsstreit berührt das Thema "Echtheit" ein sehr sensibles und sowohl kunstrechtlich heikles als auch künstlerisch umstrittenes Gebiet. Man könnte fast sagen, dass man in das Wespennest der Kunstbegutachtung sticht.

Eine solche Einordnung als "Echt" oder "Unecht" hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, nachdem Gemälde, wenn sie einem bestimmten Künstler zugeordnet werden können, einen weit höheren Preis erzielen, als Gemälde ohne Zuordnung oder Monographen, wenn sie in den übrigen Gebieten (Technik, Genre, etc.) sich ähnlich sind. Ein Name bringt einfach mehr Marktwert.

Daneben spielt es für den Wert auch eine Rolle, dass nicht zuviele Werke eines Meisters existieren, je mehr, desto niedriger der Preis, ein einfaches Marktgesetz.

In diesem Zusammenhang versuchen natürlich Eigentümer von Gemälden, wenn sie ein noch nicht zugeordnetes Bild besitzen, dieses über Gutachter einem Meister zuordnen zu lassen. Auf der anderen Seite versuchen natürlich große Sammlungen, dass nicht fälschlich Werke zugeordnet werden, wobei es auch Stimmen gibt, die behaupten, dass sie sich vor Preisverfall schützen wollen, gleichgültig ob es tatsächlich ein Original sein könnte. So gab es neben dem "Mädchen mit dem Perlenohrring" viele weitere spektakuläre Auseinandersetzungen über die Echtheit. Groß in der Presse wurden auch Gemälde wie Rembrandts "Mann mit dem Goldhelm" dargestellt.

Aber neben diesen Überlegungen taucht im Rahmen des dargestellten Prozesses die Frage auf, haften eigentlich Gutachter für ihr Gutachten. Nachdem durch die Schuldrechtsreform die Haftung des Gutachters z.T. vor Gericht erweitert wurde, stellt sich die Frage umsomehr, wenn ungefragt Gutachten erstellt werden, bzw. Meinungen kundgetan werden.

Es eröffnet sich ein Gebiet in dem es keine rechtlich passenden Lösungen gibt, eigentlich wäre dies eine Möglichkeit für die Schaffung eines eigenes Kunstrechts. Denn solche Gutachten entscheiden über hohe Werte, Bilder besitzen nicht nur ideele sondern auch materielle Werte. Und wenn sich ein Gutachten als falsch herausstellt, wie sieht es mit der Haftung aus ? Welche grundlegenden Dinge müssen bei einer Begutachtung von Kunstwerken beachtet werden ?

Neben diesen Fragen existiert noch ein ganz anderes tatsächliches Problem : Wer soll das Gutachten erstellen ? Oft gibt es nur wenige, wenn sogar nur einen, Gutachter, der in der Lage ist, ein Gemälde einem bestimmten Künstler zuzuordnen. Diese Person / Einrichtung führt sogar das "wichtige" Werksverzeichnis. Und wenn eine solche Person ein Kunstwerk für falsch hält, wer könnte dann überhaupt ein Gegengutachten erstellen ? So scheint es eigentlich keinen besseren Gutachter für Van Gogh zu geben als das Van Gogh Museum selbst, oder ? Dies sind Fragen, die bei einer Lösung gestellt werden müssen.

Irak - Raubgrabungen

Wie aus der SZ und der FAZ vom 30.11.2005 zu erfahren war, werden immer noch Raubgrabungen durchgeführt. Manche betroffenen Gebiete können z.T. nicht mehr von Schutzkräften betreten werden, und besitzen eine Ausdehung von der Größe Baden-Württembergs.

In diesem Zusammenhang hat der World Monuments Found das Land Irak als Ganzes auf die Liste der gefährdeten Weltkulturgüter gesetzt.

Es ist ein gutes und sinnvolles Ansinnen, die unersetzlichen Kulturgüter des Irak zu schützen.

Aber es steht in Frage, warum nicht auch die Raubgrabungen in den anderen Ländern, wie Italien, Türkei, etc. im Moment in der Presse unerwähnt bleiben. Auch hier gehen Kunstschätze für die Allgemeinheit verloren. Auch hier besteht das Bedürfnis nach Schutz. Un nicht zuletzt, auch hier ist der Kunstmarkt gefragt, um intern Schutzmechanism aufzubauen.