KUNSTRECHT

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Donnerstag, Februar 09, 2006

Deutsch Historische Museum sieht Klage entgegen

Nachdem nun "umgekehrte" Restitutionsklagen aufkamen, scheint das Deutsche Historische Musem einem "normalen" Rückgabeverlangen entgegen zu sehen. Wie in der BZ zu lesen war, fordert der Erbe von Peter Sachs die umfangreiche Plakatsammlung zurück, unter anderem mit Werken von Klinger, Kollwitz und Slevogt. Es scheint jedoch ein problematischer Anspruch zu sein, da Peter Sachs 1961 eine Ausgleichszahlung von 225 000 Mark akzeptierte und diese Zahlung weder in Frage stellte noch die Sammlung einforderte. Entscheiden soll in diesem Verfahren eine Kommission unter dem Vorsitz von Jutta Limbach. Man darf auf diese Entscheidung gespannt sein. Und es ist zu hoffen, dass die Begründung veröffentlicht wird.

Dieses Beispiel zeigt auf, dass sich vielleicht sogar für das Museum eine Feststellungsklage mit dem Inhalt der endgültigen Eigentümerstellung bzgl. der Plakatesammlung geloht hätte. (siehe letzter Blog)

Amerik. Museen klagen gegen Erben

Nachdem die Gerichte in den letzten Jahren mit Klagen von Erben gegen Museen beschäftigt waren, wendet sich jetzt das Blatt. Wie zu erfahren war (FAZ 28.1.2006), klagen nun zwei amerikanische Museen gegen eventuellen Erben von zwei Bildern, das Gemälde "Grabende" von van Gogh und das Gemälde "Straße in Tahiti" von Gauguin. Sinn und der Zweck der Klage ist es, den Klagen der Erben, mit denen im Vorfeld sogar Verhandlungen geführt wurden, zuvorzukommen. Es gilt wohl das Motto "Angriff ist die Beste Verteidigung". Interessant ist insbesondere, dass die Nachkommen hoffen, dass deutsche Richtlinien zur Wiedergutmachung Anwendung finden, und nicht die doch z.T. unberechenbare amerikanische Rechtsprechung.

Solche Fälle der "umgekehrtern" Restitutionsklage werden wohl zukünftig häufiger anzutreffen sein. Gerade das mittlerweile wichtige Gebot der Rechtssicherheit der Museen steht dabei im Vordergrund. Denn sowohl in künstlerischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht ist es für Museen von enormer Bedeutung, Klarheit über die rechtliche und tatsächliche Situation ihres Inventars zu bekommen. Und dies gilt nicht nur für amerikanische Museen. Es schadet nicht nur dem Ruf eines Museums, wenn Erben Gemälde zurückverlangen, sondern es stehen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zur Diskussion. Und dies könnte eine Flut dieser "umgekehrten" Restitutionsklagen auslösen, damit zukünftig jegliche Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Und als Kläger steht auch das Museum in der rechtlich besseren Position des Angreifers, und nicht in der des um Schutz suchenden Angegriffenen.