KUNSTRECHT

Ein Blog für und um das Thema Kunstrecht. Kunstrecht bei Künstlern, Auktionen, Kunstmessen, Galerien, Kunsthandel, etc.

Freitag, August 25, 2006

Kunstraub als Deal

Nachdem vor einiger Zeit einige Gemälde von Munch gestohlen wurden, scheint es so, dass verstärkt teure und bekannte Kunstwerke immer mehr 
gestohlen werden, um bei einer späteren Verhaftung bzgl. anderer Straftaten ein "As" 
im Ärmel für einen Deal mit der Staatsanwaltschaft zu haben. 
Während manche noch auf die Idee kommen könnten, dass ein fanatischer und reicher 
Privatsammler den Diebstahl in Auftrag gab, 
den meist sind diese bekannten Kunstwerke auf dem Kunstmarkt, auch auf dem 
schwarzen Kunstmarkt, nicht zu veräußern, ist vielmehr der Aspekt des Deals in den Vordergrund gerückt. Gerade in Zeiten, in denen Museen oft an Sicherheitsvorkehrungen sparen, wie die jüngste Vergangenheit bewies, ist der Diebstahl von Kunst in dieser Hinsicht profitabel.

Mittwoch, Juli 05, 2006

Landesrechnungshof BW kritisiert Museen

Wie aus der Tagespresse zu erfahren war, hat der Landesrechnungshof Baden-Württemberg die Praxis der Verwaltung der staatlichen Museen, insbesondere der Staatsgalerie Stuttgart kritisiert, die Ausgaben betreffend. So sei ein Verwaltungsprogramm zur Verwaltung der Kunstgegenstände zwar teuer eingekauft worden, würde aber nicht benutzt. Außerdem seien einige Gemälde verschwunden. Der Gemäldeschwund wurde sogar seitens des Museums zugegeben, jedoch mit der Begründung, es handele sich um nicht so hochwertige Stücke.

Abgesehen von der Tatsache, dass die Einschätzung hochwertig - niederwertig sich ändern kann und kaum eine neutrale Aussage darüber getroffen werden kann, aus Sicht einiger waren es wahrscheinlich küntslerisch hochwertige Stücke, ist jeder Kunstwerkverlust einer zuviel. Gerade Museen sollten versuchen, ihre Depots stets regelmäßig zu überprüfen und gegen Diebstahl abzusichern. Es bleibt zu hoffen, dass die Kritik nicht verhallt.

Donnerstag, Mai 18, 2006

Getty Museum gibt antike Kunstwerke Griechenland zurück

Wie aus der SZ vom 18.05.2006 zu erfahren war, möchte das Getty - Museum antike Werke zurück nach Griechenland geben. Nachdem das Getty - Museum schon in letzter Zeit häufig in der Presse war, auch in Bezug auf Rückgabeverlangen von Italien, stellt dies wohl einen weiteren Schritt dar, um endlich aus der negativen Presse herauszukommen.

Donnerstag, Februar 09, 2006

Deutsch Historische Museum sieht Klage entgegen

Nachdem nun "umgekehrte" Restitutionsklagen aufkamen, scheint das Deutsche Historische Musem einem "normalen" Rückgabeverlangen entgegen zu sehen. Wie in der BZ zu lesen war, fordert der Erbe von Peter Sachs die umfangreiche Plakatsammlung zurück, unter anderem mit Werken von Klinger, Kollwitz und Slevogt. Es scheint jedoch ein problematischer Anspruch zu sein, da Peter Sachs 1961 eine Ausgleichszahlung von 225 000 Mark akzeptierte und diese Zahlung weder in Frage stellte noch die Sammlung einforderte. Entscheiden soll in diesem Verfahren eine Kommission unter dem Vorsitz von Jutta Limbach. Man darf auf diese Entscheidung gespannt sein. Und es ist zu hoffen, dass die Begründung veröffentlicht wird.

Dieses Beispiel zeigt auf, dass sich vielleicht sogar für das Museum eine Feststellungsklage mit dem Inhalt der endgültigen Eigentümerstellung bzgl. der Plakatesammlung geloht hätte. (siehe letzter Blog)

Amerik. Museen klagen gegen Erben

Nachdem die Gerichte in den letzten Jahren mit Klagen von Erben gegen Museen beschäftigt waren, wendet sich jetzt das Blatt. Wie zu erfahren war (FAZ 28.1.2006), klagen nun zwei amerikanische Museen gegen eventuellen Erben von zwei Bildern, das Gemälde "Grabende" von van Gogh und das Gemälde "Straße in Tahiti" von Gauguin. Sinn und der Zweck der Klage ist es, den Klagen der Erben, mit denen im Vorfeld sogar Verhandlungen geführt wurden, zuvorzukommen. Es gilt wohl das Motto "Angriff ist die Beste Verteidigung". Interessant ist insbesondere, dass die Nachkommen hoffen, dass deutsche Richtlinien zur Wiedergutmachung Anwendung finden, und nicht die doch z.T. unberechenbare amerikanische Rechtsprechung.

Solche Fälle der "umgekehrtern" Restitutionsklage werden wohl zukünftig häufiger anzutreffen sein. Gerade das mittlerweile wichtige Gebot der Rechtssicherheit der Museen steht dabei im Vordergrund. Denn sowohl in künstlerischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht ist es für Museen von enormer Bedeutung, Klarheit über die rechtliche und tatsächliche Situation ihres Inventars zu bekommen. Und dies gilt nicht nur für amerikanische Museen. Es schadet nicht nur dem Ruf eines Museums, wenn Erben Gemälde zurückverlangen, sondern es stehen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zur Diskussion. Und dies könnte eine Flut dieser "umgekehrten" Restitutionsklagen auslösen, damit zukünftig jegliche Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Und als Kläger steht auch das Museum in der rechtlich besseren Position des Angreifers, und nicht in der des um Schutz suchenden Angegriffenen.

Donnerstag, Januar 26, 2006

Schwund an Werken aus Bronze und Stahl

Wie aus der heutigen Presse zu erfahren war, verzeichnen viele Museen und private Sammler einen Schwund an großen Kunstwerken aus Bronze und / oder Stahl. Diese Werke sollen gestohlen werden, um an das Rohmaterial zu gelangen.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Diebe wirklich in Kauf nehmen, ein Objekt mit einem Wert von 1 Mill. Euro zu klauen, um den Rohpreis von beispielsweise 50.000 Euro zu erlangen. Einerseits ist dies fast das perfekte Verbrechen, da das eingeschmolzene Kunstwerk nie wieder auffindbar ist, andererseits stellt sich aber das Problem, dass der Nutzen sehr niedrig und das Risiko sehr hoch ist. Letztendlich wissen nur die Täter den Sinn.

Fragwürdiger und von kunstrechtlichem Interesse ist die Tatsache, dass oft die Beteiligten (Lagerfirma, etc.) um den Wert eines gestohlenen Werkes diskutieren. Neben dem Problem, dass es sehr schwierig, vielleicht unmöglich ist, den Wert objektiv festzulegen, stellt sich die Frage, warum die Beteiligten nicht einen Wert definitiv in dem Lagervertrag festgeschrieben haben. Dies wäre sinnvoll, denn die spätere Diskussion um den Wert kann zermürbend sein. Im übrigen könnte man sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass der ideelle Inhalt eines Kunstwerks nicht messbar sei, und auch nicht geldmäßig gefasst werden könnte, so dass nur der Materialwert zählen. Hier würde dann nur der Rohpreis, also beispielsweise nur die 50.000 Euro, in Frage kommen. So widersinnig dies erscheinen mag, aber tatsächlich haben die Täter auch keinen anderen Preis erzielt. Natürlich kann man hier entgegen, dass bei einem Gemälde dann nur eine Materialwert von einigen Euro anfallen würde. Dieses Argument überzeugt auch. Denn es kann nicht sein, dass ein gestohlener Picasso nur einen Versicherungswert von 20 Euro (Rahmen und Leinwand) besitzt. Aber der z.t. sehr hohe und irrationale Preis eines Sammlers, der das Gemälde um jeden Preis haben wollte, kann auch nicht Grundlage sein. Insofern sollte in diesen Verträgen immer ein Preis vereinbart sein.

Montag, Januar 23, 2006

Altmann vs. Österreich

Nun hat der Prozess um die Klimt - Gemälde doch noch ein Ende gefunden. Wie zu erfahren war, hat das eingesetzte Schiedsgericht, dem sich die Pareien unterworfen hatten, entschieden, dass alle Gemälde zurückgegeben werden müssen. Zwar wurden Österreich die Gemälde zum Kauf angeboten, insbesondere Adele I und II, aber es scheint wohl eine zu hohe Summe im Spiel zu sein, als dass sich Österreich den Rückkauf leisten könnte. Dieser Prozess verdeutlicht, welche Wendungen sich ergeben könnten. Nachdem die Klägerin in Österreich in allen Instanzen gescheitert war, erhob sie Klage in Amerika. Diese Klage wurde allen internationalen Verträgen und Rechtssätzen zum Trotz zugelassen, hier musste Amerika mal wieder Weltgericht spielen, und zwang Österreich dazu, außenpolitisch um Schadensbegrenzung sich zu bemühen. Dies endete in dem Schiedsverfahren mit bekannten Ausgang. Der ganze Fall ist sehr komplex und bedarf einer etwas detaillierten Erörterung. Hierzu demnächst.

Sonntag, Januar 15, 2006

Neues von Italien vs. Getty und Hecht

Eindrücke aus Italien

Aus der New York Times war zu entnehmen, dass im Prozess Italien gegen Getty Museum / Marion True und Robert Hecht der Antuquitätenhändler Robert Hecht schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und das Gericht anbrachte. Insbesondere wies er dauaruf hin, dass nach seiner Ansicht auch die Auktionshäuser wie Sotheby's in den Prozess miteinbezogen werden müssten, da er dort z.T. die Kunstobjekte mit gutem Gewissen erwarb. Auch brachte sein Anwalt vor, dass einige Vorwürfe nicht haltbar seien. So wären Kunstwerke, die in einem Schweizer Warenhaus (Zollfreilager) gefunden wurden und mit "v. Hecht" gemarkt waren, nicht nur als Objekte einzuordnen, die "via Hecht" stammen könnten, also über Hecht erworben wurden, sondern es müsse auch die Möglichkeit miteinbezogen werden, dass dieses Kürzel einfach nur besichtigt von Hecht (visited Hecht) bedeuten könnte. Dies müsse auch berücksichtigt werden.

Dieser Prozess ist aus kunstrechtlicher Sicht von großem Interesse. Nicht nur der tatsächliche Weg ist nachzuvollziehen, sondern gerade die rechtlichen Gegebenheiten der einzelnen Länder sind zu beachten, das internationale Recht sowie die Kollisionsvorschriften von enormer Bedeutung. Das zu fällende Urteil wird auch außenpolitisch in den Beziehungen zwischen Amerika und Italien Auswirkungen besitzen. Man darf gespannt sein.